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   OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94   

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https://dejure.org/1995,32035
OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94 (https://dejure.org/1995,32035)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.1995 - 4 U 266/94 (https://dejure.org/1995,32035)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 (https://dejure.org/1995,32035)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 152/79

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Versorgungsabreden

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    c) Der geltend gemachte Zahlungsanspruch steht der Klägerin aufgrund abgetretenen Rechts in Höhe eines Betrages von 9.000 DM nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH DB 1981, 1614; Palandt-Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 242 Rdn. 154) zu, nachdem die Beklagte den mit ihrer Mutter am 15. Juli 1968 geschlossenen notariellen Vertrag bis Dezember 1992 erfüllt hatte.

    Nachdem die Mutter der Parteien Ende Dezember 1992 nicht mehr in das Haus der Beklagten zurückgekehrt war und auch nicht mehr beabsichtigt, dorthin zurückzukehren, führt die nach § 242 BGB gebotene Vertragsanpassung an die veränderten Verhältnisse bei Versorgungsabreden der vorliegenden Art. in erster Linie dazu, den Versorgungsanspruch der Mutter der Parteien durch Zahlung von Geldbeträgen abzugelten (BGH DB 1981, 1614).

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, daß eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697 [BGH 04.12.1981 - V ZR 37/81] ; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451.
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 37/81

    Voraussetzungen eines Rückauflassungsanspruchs nach Rücktritt oder Kündigung -

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, daß eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697 [BGH 04.12.1981 - V ZR 37/81] ; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 4 U 161/91
    Auszug aus OLG Celle, 21.07.1995 - 4 U 266/94
    Senat Urteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91, bestätigt durch Urteil des BGH vom 23. September 1994 - VZR 113/93).
  • OLG Celle, 13.07.1998 - 4 W 129/98

    Voraussetzungen einer Ausgleichszahlung zugunsten des Inhabers eines

    Die Rechtsprechung (OLG Köln, ZMR 1995, 256; Senat 4 U 266/94 vom 21. Juli 1995; weitere ausführliche Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl. 1998, Rdn. 154 zu § 242) hat sich schon mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Wohnungsrechtes einen Ausgleich in Geld für den Fall verlangen darf, daß ihm die Ausübung seines Rechts infolge Pflegebedürftigkeit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr möglich ist.

    Die Rechtsprechung (Senat 4 U 266/94; OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 326 [OLG Düsseldorf 28.10.1987 - 9 U 69/87] sowie NJW-RR 1994, 201; OLG Köln, NJW-RR 1989, 138 [OLG Köln 04.11.1988 - 19 U 96/88] ) hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß unter Berücksichtigung des Rechtsinstituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein nicht mehr ausübbares Wohnungsrecht auch Geldzahlungsansprüche auslösen kann.

  • OLG Celle, 01.10.1999 - 4 U 120/99

    Grundstücksübertragung als Altenteilsvertrag, weil eine Wohnrechtsgewährung mit

    Eine Grundstücksübertragung wird noch nicht dadurch zum Altenteilsvertrag, dass eine Wohnrechtsgewährung mit Versorgungsverpflichtung vereinbart wird (BGH DNotZ 1982, 697; WM 1989, 70; NJW-RR 1989, 451; Senatsurteil vom 26. März 1993 - 4 U 161/91 -, bestätigt durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1994, V ZR 113/93 ; Senatsurteil vom 21. Juli 1995 - 4 U 266/94 -).
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